Schicht 1 Alterseinkünftegesetz
Gesetzliche Rente
Die "Deutsche Rentenversicherung" ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger.
Hier erhalten Sie sämtliche Informationen zur gesetzliche Rentenversicherung.
Die Beitragshöhe richtet sich bei Arbeitnehmern nach dem Arbeitsentgelt. Derzeit beträgt der gesamte Beitrag 18,6 Prozent. Beiträge sind aber nur bis zu einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts, der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen.
Diese beträgt derzeit in den alten Bundesländern monatlich 6.350 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 5.700 Euro.
Beiträge zur Sozialversicherung
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 3,0 Prozent
- Pflegeversicherung: 2,55 Prozent (für Kinderlose: 2,8 Prozent)
Aktueller Rentenwert
- bis 30.06.2018 monatlich - 31,03 Euro West und 29,69 Euro Ost
- ab 01.07.2018 monatlich - 32,03 Euro West und 30,69 Euro Ost
Gesetzliche Rente - Selten ausreichend
Medien berichten immer wieder darüber:
Die gesetzliche Rente allein reicht zur Altersabsicherung nicht mehr aus.
Bereits heute muss ein Arbeitnehmer über 27 Jahre lang Rentenbeiträge in Durchschnittshöhe zahlen, um eine Rente auf Sozialhilfeniveau (Grundsicherung) zu erhalten.*Ursache dafür ist vor allem die demographische Entwicklung in Deutschland. Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung werden im Jahr 2040 über 60 Jahre alt sein und - über kurz oder lang - zu den Rentenbeziehern zählen.
Dies wird sich in den staatlichen Rentenkassen deutlich bemerkbar machen. Die Umkehrung der Alterspyramide hat unweigerlich weitere Absenkungen der gesetzlichen Rente zur Folge.
Das staatliche System der Altersvorsorge kann eine finanziell ausreichende Absicherung im Alter nicht mehr allein garantieren, auch wenn der Gesetzgeber in den letzten Jahren zahlreiche Reformen eingeführt hat.
Renteneinschnitte der letzten Jahre im Überblick:
Die Besteuerung steigt:
70 Prozent der Rente werden im Jahr 2015 besteuert, bis 2040 steigt die Besteuerung auf 100 Prozent
Keine reale Rentenerhöhung in Sicht:
Bereits seit 1992 sind die realen Renten nicht gestiegen
Zusätzliche Belastungen
- Seit 2004 wird auf Renten der volle Pflegeversicherungsbeitrag erhoben
- Schuljahre nicht mehr anrechenbar
- Schul- und Hochschulzeiten bleiben bei der Rentenberechnung unberücksichtigt
- Sozialversicherungspflicht ausgeweitet
- Auch Betriebsrenten sind seit dem 01.01.2005 mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes sozialversicherungspflichtig geworden
- Steuerprivilegien gestrichen Lebensversicherungen sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig
- Späterer Eintritt ins Rentenalter
- Die Jahrgänge 1964 und jünger erhalten erst mit 67 Jahren die volle Rentenzahlung...
* Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales