Berufsunfähigkeit - Dienst und Erwerbsunfähigkeit
Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961[1] geboren wurden, und das der Höhe der Rentenleistung nach nur in Form der vollen/teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Als Eintritt des Leistungssfalles wird diesbezüglich im Allgemeinen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent angesehen. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag sind automatisch die Erwerbsunfähigkeit sowie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert.
Absicherung Ihrer Arbeitskraft
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – und ist neben gesundheitlichem Schaden mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Momentan wird etwa jeder vierte Deutsche bereits vor dem Rentenalter berufsunfähig...
Geringe staatliche Leistungen
Volle Erwerbsminderungsrente:
Halbe Erwerbsminderungsrente: Ca. 32 Prozent des letzten Bruttoeinkommens
* für alle, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind (egal in welchem Beruf)...Ca. 16 Prozent des letzten Bruttoeinkommens für alle, die zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig sind (egal in welchem Beruf)..
*Die neue Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Pflichtversicherte, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten einen Bestandsschutz: Bei ihnen werden weiterhin der bisherige Beruf bzw. die Ausbildung berücksichtigt. Die Erwerbsminderungsrente erhalten beide Personengruppen, sofern sie berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Der gewohnte Lebensstandard
Allein von staatlichen Leistungen wird er sich bei Berufsunfähigkeit nicht halten lassen. Stellen Sie die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit deshalb immer an die erste Stelle – denn ohne ein regelmäßiges Einkommen werden Sie auch Ihre Altersvorsorge und Ihren Vermögensaufbau nicht realisieren können. Die Leistungen und Preise der am Markt erhältlichen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind höchst unterschiedlich. Fonds Europe wählt die angebotenen Produkte ungebunden aus. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigen Konditionen mit Leistungen, die Ihnen am Herzen liegen. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.