Richtig Schenken und Erben

Einführung in das Thema "Richtig Schenken und Erben in Deutschland"

Das Thema Schenken und Erben betrifft viele Menschen in Deutschland, da es einen bedeutenden Einfluss auf das Vermögen und die Vermögensübertragung innerhalb von Familien und anderen Beziehungsstrukturen hat. Sowohl Schenken zu Lebzeiten als auch das Erben nach dem Ableben eines geliebten Menschen sind wichtige rechtliche und finanzielle Angelegenheiten, die sorgfältig geplant und durchgeführt werden müssen, um mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

In dieser Einleitung werden wir uns mit den grundlegenden Aspekten des Schenkens und Erbens in Deutschland befassen. Wir werden uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Implikationen und wichtigen Überlegungen für sowohl Schenker als auch Erben auseinandersetzen. Dabei werden wir uns auf die Gesetze und Regelungen beziehen, die zum Zeitpunkt meiner Kenntnisbegrenzung im September 2021 gültig waren.

Das Schenken von Vermögen zu Lebzeiten ist nicht nur eine Möglichkeit, anderen eine Freude zu bereiten, sondern kann auch eine vorausschauende Maßnahme sein, um die Übertragung des eigenen Vermögens im Erbfall zu gestalten. Wir werden uns daher auch mit den verschiedenen Schenkungsformen befassen und beleuchten, wie sie sich auf die spätere Erbmasse auswirken können.

Darüber hinaus werden wir uns mit dem Erbrecht in Deutschland befassen und erklären, wie das Vermögen eines Verstorbenen gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder eines individuellen Testaments auf die Erben übertragen wird. Die Themen Pflichtteil, Erbschein, Erbschaftssteuer und die Rolle des Testamentsvollstreckers werden ebenfalls eine wichtige Rolle in unserer Betrachtung spielen.

Es ist zu betonen, dass die Informationen in diesem Artikel keinen Ersatz für professionelle rechtliche oder steuerliche Beratung darstellen. Die Gesetze und Vorschriften können sich ändern, und individuelle Umstände können stark variieren, weshalb es ratsam ist, sich von einem Anwalt oder einem Experten für Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten beraten zu lassen, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Insgesamt soll diese Einführung einen Einblick in die Komplexität des Themas "Richtig Schenken und Erben in Deutschland" bieten und als Ausgangspunkt dienen, um weitergehende Informationen zu suchen und das Verständnis für dieses bedeutende Thema zu vertiefen.

Einiges hat sich nach der großen Steuerreform für Erbschaften und Schenkungen seit dem Jahr 2009 geändert. Geht das Erbe an nahe Verwandte, geht das Finanz­amt in 2018 häufig leer aus. Entfernte Verwandte, Freunde und nicht verheiratete Paare müssen dagegen eher mit höheren Abgaben rechnen.

Auch wenn die Freude über eine Schenkung oder eine Erbschaft oft groß ist, sollte auf keinen Fall vergessen werden das Finanzamt zu informieren, denn dies kann zu Verfahren wegen Steuerhinterziehung führen, wenn die Freibeträge überschritten werden und eine Mitteilung unterbleibt. 

Es macht kaum Unterschied, ob Sie das Vermögen im Wege einer Schenkung oder als Erbe erhalten haben, der Fiskus regelt die Bestimmungen im selben Gesetzt mit gleichen Freibeträgen.

Erben sind verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von dem Erbfall eine Mitteilung an das Finanzamt zu machen. Wird das Vermögen in Form einer Schenkung übertragen, so müssen sowohl der Schenker als auch der Beschenkte eine formlose Mitteilung an das Finanzamt des Schenkenden senden.

Die Mitteilung soll folgende Angaben enthalten:

 

  • Name und Anschrift des Erblassers/Schenkers
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers bzw. Zeitpunkt der Schenkung
  • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker
  • Art und Höhe früherer Zuwendungen
  • Wert des Erbes oder der Schenkung

 

Eine Mitteilung ist dann nicht nötig, wenn das Erbe durch notarielles oder gerichtlich eröffnetes Testament erlangt wird und zum Vermögen kein Grundbesitz gehört. Auch ist bei Schenkungen, die von einem Notar beurkundet werden, eine eigene Mitteilung nicht erforderlich, da dies der Notar erledigt. 

Die Freibeträge

Je näher das Verwandtschaftsverhältnis umso höher ist der Steuerfreibetrag. So hat der Ehegatte einen Freibetrag von 500.000 €, ein Kind 400.000 € und das Enkelkind immerhin noch 200.000 €. Das Finanzamt prüft von sich aus anhand der erhaltenen Mitteilungen, ob eine Steuererklärung notwendig ist. Innerhalb der Grenzen ist dies nicht der Fall. Die Freibeträge sind bei Erbschaft und Schenkung gleich. Eine Besonderheit besteht jedoch darin, dass die Freibeträge bei einer Schenkung alle 10 Jahre neu genutzt werden können. 

Zu beachten ist, dass der Freibetrag z. B. für nichteheliche Ehepartner oder Nichten und Neffen nur bei 20.000 € liegt. Hat das geschenkte Auto einen höheren Wert, so ist der überschießende Betrag schenkungssteuerpflichtig. 

Meldepflicht  der Behörden, Banken etc. 

Wer glaubt, er könne dem Finanzamt das Depot bei der Bank oder die Leistung der Versicherung verschweigen, der irrt. Ab 5000 € müssen die Genannten eine Mitteilung an das Finanzamt machen. 

Dies gilt auch für Auslandsfilialen deutscher Banken. In den letzten Jahren wurden immer mehr zwischenstattliche Abkommen geschlossen, die die Mitteilung von vermögensrelevanten Daten regeln. Das Unterschlagen von Vermögen ist damit so gut wie unmöglich und sollte gar nicht erst versucht werden, denn die Strafen wegen Steuerhinterziehung sind hoch. 

Das Finanzamt kann vieles verlangen

Besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung des Erblassers, z. B. weil die Angaben in der Steuererklärung mit den im Erbfall genannten Daten nicht übereinstimmen, so kann es von den Erben/Beschenkten nähere Auskünfte verlangen. Hier genügt ein Anfangsverdacht. Und beachten Sie:Erben haften auch für die hinterzogenen Steuern des Erblassers und haften für etwaige Nachzahlungen.

Wenn Sie Fragen zur Gestaltung Ihrer Schenkung oder Ihres Testaments auch unter steuerlichen Aspekten haben, stehe wir Ihnen gerne zur Seite.