Beratung gemäß EU-Vermittlerrichtlinie

Fonds Europe setzte von Beginn an großen Wert auf exakte Umsetzung

 

Heutzutage hört man in den verschiedenen Medien immer wieder das Wort „Betrug“ in Verbindung mit Versicherungs- bzw. Bankberatung. Die Branche scheint regelrecht in Verruf geraten zu sein. Oft handelt es sich hierbei um Berichte über Kunden, die vorwiegend durch schlechte Beratung oder in den selteneren Fällen – in der Tat – durch einen Betrug zu Schaden gekommen sind. Die mangelhafte Ausbildung und die somit fehlenden Fachkenntnisse der entsprechenden Berater sind nicht selten der Kern des Übels.

Zum 22. Mai 2007 trat die EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft. Sie betrifft alle Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler und wurde mit besonderem Augenmerk auf den Verbraucherschutz ins Leben gerufen

Die Vermittlerrichtlinie regelt insbesondere folgende Aspekte:

  1. Eintragung der Vermittler in ein öffentlich zugängliches Register (siehe unten)
  2. Informationspflichten für den Vermittler
  3. Beratungs- und Dokumentationspflichten
  4. Einrichtung einer Schlichtungsstelle
  5. Sicherung von Kundengeldern.

 

zum Vermittlerregister

zu Wikipedia: Beratungsprotokoll

 

Um als Vermittler eingetragen zu werden ist ein sogenannter Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird i.d.R. durch die Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau bei den Industrie und Handelskammern (IHK) erbracht. So wird sichergestellt, dass nur Vermittler mit einem entsprechenden Kenntnisstand auch tatsächlich in der Praxis Kunden beraten und Produkte vermitteln. Laut dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK) betrug die Anzahl der registrierten Vermittler zum 1. Juli 2023 insgesamt 183.055 Versicherungsvermittler.

Zum 1. Juli 2023 waren insgesamt 40.170 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen.

https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/recht-in-der-wirtschaft/gewerberecht/statistiken-vermittlerverzeichnisse-3344


Ein anderer besonders wichtiger Punkt ist die Beratungs- und Dokumentationspflicht. Im Rahmen dessen soll der Kunde über alles Wichtige informiert, aufgeklärt und beraten werden. Ferner müssen diese Schritte schriftlich festgehalten werden, um später die erfolgte Beratung auch belegen zu können und so z.B. möglichem Betrug Einhalt gebieten zu können. All diese Aspekte werden bei Fonds Europe stets umfassend und korrekt eingehalten.


Mit der „Fachausbildung“ integrierte Fonds Europe bereits vor tatsächlichem Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie einen Ausbildungsstandard in sein Ausbildungskonzept, welcher die von der Europäischen Union an Finanzberater gestellten Anforderungen bereits frühzeitig erfüllte und selbstverständlich heute noch erfüllt Der Ausbildungsstandard bei Fonds Europe wird stetig überprüft und weiterentwickelt, um optimale Ergebnisse vorweisen zu können. Die Umsetzung von Richtlinien und die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften wird bei Fonds Europe genauestens kontrolliert und gelebt.